Recht
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
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Eine automatisierte Abfrage unserer Datenbanken durch Software-Scripte oder vergleichbare Mechanismen ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Wir verweisen dabei auch auf Par. 303a StGB Datenveränderung:
Wer rechtswidrig Daten (Par.202a Abs.2) löscht, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
Sowie Par. 303b StGB Computersabotage:
Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen, oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, dass er eine Tat nach Par. 303a Abs. 1 begeht oder eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
Insbesondere verweisen wir auch auf den Beschluss vom 25.08.2000 - Az. 19 U 2/00 - des OLG Köln, der uns zur Vermeidung von Störungen ein "virtuelles Hausrecht" einräumt, von dem wir gegebenenfalls Gebrauch machen.
AGBs
für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge
Gebrauchtwagen - Verkaufsbedingungen
1. Vertragsschluss/ Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1.1. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
1.2 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
2. Zahlung
2.1. Die Anzahlung sowie die Vertragsgebühr sind vor Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung fällig.
Der Restkaufpreis ist fällig an den Terminen, die von den Parteien im Kaufvertrag mit Zahlungsterminen und in dem Anhang „Zahlungstermine“ vereinbart worden sind.
Die für die Überweisung der Raten anfallenden Bankgebühren hat der Schuldner zu tragen.
2.2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
2.3. Befindet sich der Käufer bei einem Ratenzahlungskauf mit mehr als zwei Raten in Verzug, kann der Verkäufer den Kaufvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
2.4. Kommt der Käufer mit Zahlungen in Verzug, werden pro Monat Verzugszinsen in Höhe von 1,5% und Mahngebühren fällig.
3.Lieferung und Lieferverzug
3.1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
3.2. Der Käufer kann 14 Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlicher Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der 14-Tages-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises, ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechtes, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzanspruche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
3.3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 3 Sätze 3 bis 6.
3.4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebstörungen, die die Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 3.1 bis 3.3 genannten Termine und Fristen in der Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
4.Abnahme
4.1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
4.2. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
5.Sicherung des Zahlungsanspruches
5.1. Bis zum Ausgleich der dem Verkäufer auf Grund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen hat der Verkäufer ein Pfandrecht über den Kaufgegenstand, auf Grund eines Pfandvertrages, der als Nebenabsprache zum Kaufvertrag gilt.
Auf Verlangen des Käufers wird das durch den Pfandvertrag begründete Pfandrecht gelöscht, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat.
Bis zum Ausgleich der dem Verkäufer auf Grund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugsbriefs dem Verkäufer zu.
5.2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer den Pfandvertrag zur Anwendung bringen und sich aus dem Pfandvertrag befriedigen.
5.3. Solange das Pfandrecht besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen, noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
6.Sachmangel
6.1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen und Anhängern unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständiger beruflichen Tätigkeit handelt. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
6.2. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung des Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Gegenstandes nächstgelegenen Dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet.
c) Ersetzte Teile werden Bestandteil der Hauptsache und unterliegen damit ebenfalls dem Pfandrecht.
d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufsgegenstandes, Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen.
7.Haftung
7.1. Hat der Verkäufer auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer von dem betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
7.2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
7.3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist unter Punkt 3 abschließend geregelt.
7.4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
8.Gerichtsstand
8.1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist der Gerichtsstand bei dem jeweils zuständigen Gericht in Deutschland.
8.2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.